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INTERFORST Gutscheine mittels individualisierter E-Mails

Um Sie bei dieser Versandart bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Ihnen ein Musteranschreiben für Kundeneinladungen zur Verfügung. Diese Option bietet individuellen Gestaltungsspielraum, erfordert aber ein sorgfältiges Handling der Gutschein-Nummern.

Darauf sollten Sie achten

  • Beim E-Mail-Versand von Online-Gutscheinen lässt sich im System nicht nachverfolgen, wen Sie bereits eingeladen haben. Achten Sie deshalb darauf, Online-Gutschein-Nummern und Online-Gutschein-Links nicht doppelt zu vergeben.
  • Alles, was Ihre Besucher zur Gutschein-Einlösung wissen müssen, finden Sie in unserem individualisierbaren Musteranschreiben für Kundeneinladungen.

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So organisieren Sie Ihren Versand von Online-Gutscheinen per E-Mail

  • Melden Sie sich mit den Zugangsdaten Ihres Messe München Accounts im INTERFORST Aussteller-Shop an.
  • Klicken Sie in der Rubrik Ausweise und Tickets auf Gutscheine für Besucher-Tickets (zur Ticketverwaltung) und bestellen die gewünschte Anzahl an Online-Gutscheinen über den Button Gutscheine bestellen.
  • Öffnen Sie den Menüpunkt Besucher einladen oder die Online-Gutscheine als Excel-Datei herunterladen und wählen Sie als Kampagnenart die Variante Online-Gutscheine als Excel-Datei.
  • In der Downloadübersicht steht Ihnen die Liste auch zur Verfügung.
  • Erstellen Sie nun Ihre eigene Versandkampagne und integrieren die Gutschein-Nummern manuell in Ihre Post-Mailings.

Musteranschreiben

Ein Musteranschreiben für Ihre Kunden finden Sie ebenfalls im INTERFORST Aussteller-Shop.

Gut zu wissen

Warum ist eine Gutschein-Reservierung vorab notwendig?

Wichtig für Ihre Kunden ist, dass die Gutschein-Nutzung eine Online-Registrierung vorab erfordert. Das Einlösen von Gutscheinen vor Ort ist nicht möglich.

Probleme bei Ticketverlust, Ausweiskontrolle und/oder Lead-Management

Um Probleme bei Ticketverlust, Ausweiskontrolle oder Lead-Management zu vermeiden, lösen Sie bitte nicht mehrere Gutscheine auf Ihren eigenen Namen oder unter Verwendung falscher Namen/E-Mail-Adressen für Ihre Kunden ein. Dies ist auch vor dem Hintergrund eines eventuell notwendigen Uploads eines G-Zertifikates wichtig, da das System überprüft, ob der Name des Ticketinhabers und der des hochgeladenen Zertifikates übereinstimmen.

Was wird mir in Rechnung gestellt?

Wir stellen Ihnen nur die tatsächlich zum Messebesuch verwendeten Gutscheine in Rechnung. Verfolgen Sie den Verlauf im Portal unter der Rubrik Gutscheine und Einladungen verwalten.

Bitte beachten Sie: Von Ihren Kunden genutzte Gutscheine berechnen wir auch im Falle einer Absage Ihrer Messebeteiligung.

Eingelöste Gutscheine verwalten

Sie können als Aussteller bereits vor der Veranstaltung sehen, wer Ihren Gutschein eingelöst hat und diese erneut anschreiben.

Weiterverkauf von Tickets

Der Weiterverkauf von Gutscheinen ist generell nicht gestattet.

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